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Lieber Kunde,

nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingen von Dive4Life Club. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen und unserem dive4life Club enthalten.

 

1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahmen an Tauchsportaktivitäten beim dive4life Club

1.1 Die Teilnahme an Tauchsportaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der dive4life Club lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab, bei denen dem Tauchclub nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt such nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)

 

1.2 Der dive4life Club übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem Eigentum. Schäden durch Fahrlässigkeit Dritter sowie eine Gefährdungshaftung sind ausgeschlossen.

 

1.3. Der Teilnehmer an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass keine ärztlichen Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsport bestehen und verpflichtet sich ein gültiges ärztliches Attest vorzulegen.

 

1.4 Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre. Unter Beachtung der besonderen physiologischen und psychischen Bedingungen der Kinder bis zum 10. Lebensjahr und einer ärztlichen Unbedenklichkeit ist das Tauchen im Freigewässer (Flachwasser) möglich. Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

 

1.5 Während der Tauchgänge ist den Anweisungen der Tauchlehrer und dessen beauftragten Ausbildungskräften Folge zu leisten.

 

1.6 Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

1.7 Es ist grundsätzlich untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Boot oder Ausgangspunkt wieder von Ihrem Tauchpartner zu trennen

 

1.8 Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand von Tauchschulgeräten wird vom dive4life Club regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang davon zu überzeugen, dass das gesamte Gerät voll funktionstüchtig ist. Die Teilnehmer erklären, dass ihr eigenes den Landesbestimmungen (TÜV) entspricht. Für ihr eigenes Gerät tragen sie die volle Verantwortung und haften für entstehende Schäden.

 

1.9 Vor und während eines Tauchganges ist der Genuss von Alkohol untersagt. Missbrauch führt unweigerlich zum Ausschluss.

 

1.10 Wird nach Anmeldung zum Tauchkurs, vor Beginn der Freiwasserausbildung, vom Taucharzt eine Tauchuntauglichkeit, oder eine Schwangerschaft festgestellt, die zum Abbruch der Tauchausbildung führt, erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr gegen Verrechnung der geleisteten Ausbildungsstunden.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1 Die Clubmitgliedschaft beträgt zunächst ein Jahr und beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Sie verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird.

 

2.2 Während der Schulferien wird nur in Ausnahmefällen Training angeboten. Der Trainingsort und die Trainingszeiten können sich je nach Gegebenheiten ändern.

 

2.3 Der Beitrag ist monatlich im voraus, spätestens jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig und zahlbar. In der Regel wird der Beitrag vom dive4life Club nach erteilter Einzugsermächtigung zum Monatsanfang eingezogen oder ist per Dauerauftrag oder in bar zu entrichten. Gerät das Mitglied länger als zwei Monate in Zahlungsverzug, so ist der dive4life Club berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen, entbindet aber nicht von der weiteren Beitragszahlung.

 

2.4 Der dive4life Club ist berechtigt, den Beitrag angemessen zu erhöhen, und zwar nach dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Das Mitglied hat in diesem Falle das Recht zur schriftlichen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

 

2.5 Der dive4life Club ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Mitglied Trainingsgeräte oder Einrichtungsgegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, andere Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Betriebsfrieden in anderer Weise erheblich stört, in minder schweren Fällen nach vorheriger schriftlicher Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung.

 

2.6 In allen Fällen der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung, aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen, bleibt dieses zur Beitragszahlung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin verpflichtet.

 

2.7 Anschriftenänderungen hat das Mitglied dem dive4life Club unverzüglich mitzuteilen.

 

2.8 Für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen, die in die Club- bzw. Trainingsräume mitgebracht werden, ist jede Haftung des dive4life Clubs ausgeschlossen.

 

2.9 Für Schadenersatzforderungen vom Mitglied aus dem Betrieb des Clubs haftet der dive4life Club nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

2.10 Das Mitglied verpflichtet sich, Trainingsgeräte und Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.

 

2.11 Sollten eine oder mehrere der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Rechtsunwirksame Teile werden durch entsprechende gesetzliche Vorschriften ersetzt. Nebenabsprachen sind nur in schriftlicher Form zulässig.

 

 

Dive4Life UG Haftungsbeschränkt

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Geschäftsführer:
Manfred Narres

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Stand: März 2010